Anwälte für Personenschäden und Versicherungsrecht

Kompetenz in Sachen Versicherungsrecht, Schadensrecht und Schmerzensgeld. 

Denn es geht um Ihren Fall und Ihre Entschädigung.

Sie oder einer Ihrer Angehörigen haben einen schweren Unfall  mit Personenschaden erlitten. Wir stehen an Ihrer Seite und setzen Ihre Ansprüche gegen Unfallgegner und Versicherungen durch. Wir vertreten ausschließlich Geschädigte. 

Sie benötigen rechtlichen Rat bei einem Personenschaden, wegen eines Haftungsfalles oder in Versicherungsfragen? Dann rufen Sie uns einfach unter 07156/1780990 an oder schicken uns eine Nachricht.

Ihre Vorteile:

  • kostenlose Anfrage Ihres Falles
  • jahrzehntelange Erfahrung 
  • Schadensrecht u. Versicherungsrecht aus einer Hand
  • Kostentransparenz
  • Abwicklung mit Rechtsschutzversicherung
  • Beratunstermin innerhalb von 48 Stunden

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld erfüllt zwei Funktionen: Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion. Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die zugefügten Lebensbeeinträchtigungen bieten und zugleich dem Geschädigten Genugtuung geben für das, was der Schädiger ihm angetan hat. 

Ein angemessenes Schmerzensgeld durchzusetzen ist jedoch schwer und sollte Profis vorbehalten bleiben.

Haushaltsführungsschaden

Der Haushaltsführungs-schaden ist der Schaden, der einer Person entsteht, weil sie hren Haushalt oder den der ganzen Familie nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen kann.

 

In dem Umfange, wie der Haushalt nicht geführt werden konnte, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die notwendig sind bzw. gewesen sind, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen. 

Erwerbsschaden

Jeder Geschädigte hat gegen den Schädiger Anspruch auf Ausgleich seines erlittenen Erwerbsschadens, also entgangener Einkünfte.

Hierbei kann es sich um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus abhängiger Beschäftigung handeln.

Die Berechnung und Darlegung der Voraussetzungen sind vom Einzelfall abhängig und sehr komplex. 

Vermehrte Bedürfnisse

Vermehrte Bedürfnisse umfassen unfallbedingte Mehraufwendungen, die diejenigen Nachteile ausgleichen sollen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (BGH NJW-RR 2004, 671).

Personenversicherungen/Sachversicherungen

Wir beraten und vertreten Sie im Schadensfall auch gegenüber Ihrer Krankenversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Kasko- und Teilkaskoversicherung sowie Haftpflichtversicherung.

In Ihrem Interesse: Sander Rechtsanwälte in Gerlingen bei Stuttgart.

Die Kanzlei Sander Rechtsanwälte bietet ihren Mandanten umfassende Beratung, gibt präzise Entscheidungshilfen und vertritt effektiv die Mandanteninteressen vor Gericht. Die juristische Lösung steht dabei im direkten Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben der Mandanten. 

Schwere  und leider oft dauerhafte Körperverletzungen von Angehörigen, verbunden mit Erwerbsschäden, Schmerzensgeldforderungen, Haushaltsführungsschäden und vermehrten Bedürfnissen, insbesondere bei Kindern, verändern häufig nachhhaltig das Zusammenleben in der Familie. Der Verletzte kann bisher von ihm erbrachte Beiträge nicht mehr erbringen, andere Familienangehörige oder Externe müssen die Aufgaben übernehmen. Der Familienunterhalt ist mit einem Mal gefährdet. Der Verletzte selbst benötigt Pflege, die dauerhaft von den Angehörigen allein nicht geleistet werden kann. Dann sollte wenigstens Entlastung auf der finanziellen Seite erfolgen. Ansprüche sind aber ohne professionelle Hilfe gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer oder auch nur gegenüber der eigenen Versicherung nur sehr schwer durchzusetzen. Den ohnehin stark belasteten Angehörigen fehlt dafür oftmals die erforderliche Energie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. 

Unsere Anwälte nehmen sich gerne Ihren Fragen und Angelegenheiten an. 

Hier finden Sie uns:

 

SANDER |RECHTSANWÄLTE

Leonberger Str. 36

70839 Gerlingen

 

Tel.: 07156/178099-0

Fax: 07156/178099-11

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