Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld erfüllt zwei Funktionen: Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion. Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die zugefügten Lebensbeeinträchtigungen bieten und zugleich dem Geschädigten Genugtuung geben für das, was der Schädiger ihm angetan hat.
Ein angemessenes Schmerzensgeld durchzusetzen ist jedoch schwer und sollte Profis vorbehalten bleiben.
Haushaltsführungsschaden
Der Haushaltsführungs-schaden ist der Schaden, der einer Person entsteht, weil sie hren Haushalt oder den der ganzen Familie nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen kann.
In dem Umfange, wie der Haushalt nicht geführt werden konnte, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die notwendig sind bzw. gewesen sind, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen.
Erwerbsschaden
Jeder Geschädigte hat gegen den Schädiger Anspruch auf Ausgleich seines erlittenen Erwerbsschadens, also entgangener Einkünfte.
Hierbei kann es sich um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus abhängiger Beschäftigung handeln.
Die Berechnung und Darlegung der Voraussetzungen sind vom Einzelfall abhängig und sehr komplex.
Vermehrte Bedürfnisse
Vermehrte Bedürfnisse umfassen unfallbedingte Mehraufwendungen, die diejenigen Nachteile ausgleichen sollen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (BGH NJW-RR 2004, 671).
Personenversicherungen/Sachversicherungen
Wir beraten und vertreten Sie im Schadensfall auch gegenüber Ihrer Krankenversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Kasko- und Teilkaskoversicherung sowie Haftpflichtversicherung.