Hier finden Sie uns

Sander Rechtsanwälte
Leonberger Str. 36
70839 Gerlingen

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

+49 7156 1780990 +49 7156 1780990

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Schmerzensgeld

 

Die Vorschrift im Gesetz lautet:

 

§ 253 Immaterieller Schaden

 
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

 

Doch was ist eine billige (angemessene ) Entschädigung?

Bei der Berechnung der Schmerzensgeldhöhe werden verschieden Kriterien herangezogen. 

  • Wie schwer wurde der Geschädigte verletzt?
  • Wie groß waren die Schmerzen?
  • Wurde der Geschädigte in seiner Lebensqualität eingeschränkt?
  • Gab es einen Krankenhausaufenthalt? Wie lange?
  • Gibt es Folgeschäden?
  • Bestand Arbeitsunfähigkkeit?
  • Gab es Einschränkungen bei Hobby, Reisen, sozialen Kontakten?
  • Wie sind die Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem?
  • Trägt der Geschädigte eine Mitschuld?

In Deutschland sind die von den Gerichten zugesprochenen Schmerzensgelder deutlich niedriger wie z.B. in den USA. Umso bemerkenswerter ist die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main das in einer Entscheidung (Aktenzeichen 22 U 97/16) am 18.10.2018  durch die Anwendung des in vielen Fällen gerechteren tagessatzbasierten Schmerzensgeld-Modells zu einem vergleichsweise hohen Schmerzensgeld gelangte. Ob sich das Modell auch bei anderen Gerichten durchsetzt bleibt abzuwarten.

 

Druckversion | Sitemap
Sander | Rechtsanwälte für Unfallregulierung und Personenschaden