Die Vorschrift im Gesetz lautet:
§ 253 Immaterieller Schaden
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert
werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann
auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Doch was ist eine billige (angemessene ) Entschädigung?
Bei der Berechnung der
Schmerzensgeldhöhe werden verschieden Kriterien herangezogen.
- Wie schwer wurde der Geschädigte verletzt?
- Wie groß waren die Schmerzen?
- Wurde der Geschädigte in seiner Lebensqualität eingeschränkt?
- Gab es einen Krankenhausaufenthalt? Wie lange?
- Gibt es Folgeschäden?
- Bestand Arbeitsunfähigkkeit?
- Gab es Einschränkungen bei Hobby, Reisen, sozialen Kontakten?
- Wie sind die Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem?
- Trägt der Geschädigte eine Mitschuld?
In
Deutschland sind die von den Gerichten zugesprochenen Schmerzensgelder deutlich niedriger wie z.B. in den USA. Umso bemerkenswerter ist die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main
das in einer Entscheidung (Aktenzeichen 22 U 97/16) am 18.10.2018
durch die Anwendung des in vielen Fällen
gerechteren tagessatzbasierten Schmerzensgeld-Modells zu einem vergleichsweise hohen Schmerzensgeld gelangte. Ob sich das Modell auch bei anderen Gerichten durchsetzt bleibt
abzuwarten.