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Vermehrte Bedürnisse

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"Vermehrte Bedürfnisse"  sind unfallbedingte Mehraufwendungen um Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder körperlicher Beeinträchtigungen entstehen. Sie müssen grundsätzlich dauernd und regelmäßig sein und zudem nicht  der Wiederherstellung der Gesundheit dienen.  Sie müssen sich von den allgemeinen Lebenshaltungskosten unterscheiden.

So kommen als ersatzpflichtige Kosten zum Beispiel

  • erhöhte Ausgaben für Verpflegung und Ernährung (Diät),
  • Aufwendungen für Kuren und orthopädische Hilfsmittel sowie
  • Pflegekosten und
  • Kosten für Haushaltshilfen

neben vielen anderen Positionen in Betracht.

Neben diesen wiederkehrenden Aufwendungen können aber auch einmalige Kosten zu ersetzen sein, wie z.B. Kosten für einen Rollstuhl oder Kosten für den behindertengerechten Umbau eines KFZ oder eines Hauses.

Vermehrte Bedürfnisse sind in jedem Einzelfall so unterschiedlich, dass eine abschließende Darstellung an dieser Stelle nicht möglich ist.
 

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Sander | Rechtsanwälte für Unfallregulierung und Personenschaden